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Aktuelles
Aktuelle Pressemitteilungen:
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009
Presseerklärung 2/2009
Von: Josef Linsler
Am: 05.01.2009 [13:41 UTC]
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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die neue, ab dem 1.1.2009 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Die Tabelle musste angepasst werden, weil die Kinderfreibeträge und das Kindergeld geringfügig erhöht wurden. Es stellt sich die Frage: Lohnt sich der ganze Aufwand wegen der geringfügigen Veränderungen?
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Starr ist die Tabelle – flexibel sind die Lebensverhältnisse
Presseerklärung 1/2009
Von: Josef Linsler
Am: 02.01.2009 [22:34 UTC]
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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009
Starr ist die Tabelle – flexibel sind die Lebensverhältnisse
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die angepasste neue, ab dem 1.1.2009 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Offiziell wird die Düsseldorfer Tabelle am 5. 1. 2009 vom OLG Düsseldorf präsentiert. Die Anpassung der Tabelle ist notwendig, weil sich Kindergeld und Kinderfreibeträge zum Jahresanfang ändern. Allerdings an den Zahlbeträgen ändert sich wohl nicht viel, schließlich war die Erhöhung des Kindergeldes äußerst spärlich. Es lohnt sich also nicht deswegen vor Gericht zu ziehen. In der Altersstufe bis fünf Jahre mussten bisher 202, jetzt müssen wohl 199 € gezahlt werden, in der folgenden Altersstufe sind es fünf Euro weniger, in der nächsten sind es sieben Euro mehr. Verstanden werden die Unterschiede bei Betroffenen nicht. Es stellt sich die Frage: Lohnt sich dafür der ganze Aufwand und die damit provozierte Aufregung unter Betroffenen? Künftig wird es gar drei statt der bisher zwei Tabellen geben, in denen die Zahlbeträge festgelegt werden.
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Keine vorschnelle Trennung am Jahreswechsel
Presseerklärung 41/2008
Von: Josef Linsler
Am: 29.12.2008 [21:16 UTC]
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Beziehungspanik am Jahreswechsel
Keine vorschnelle Trennung am Jahreswechsel
Nürnberg (ISUV) Weihnachten ist vorbei – die Ehe auch? - Alle Jahre wieder scheinen überdurchschnittlich viele Paare diese Frage zu bejahen. Seit Jahren steigt der Beratungsbedarf in Familiensachen nach Weihnachten sprunghaft an. Offensichtlich erzeugt die Nähe unterm Weihnachtsbaum Stress, wenn man/frau sich nicht mehr verstehen. Alle Jahre wieder fasst einer der Beiden den Entschluss sich zu trennen. „Noch im alten Jahr Ballast abwerfen und befreit das neue Jahr beginnen“, heißt da das Motto. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) warnt vor Beziehungspanik und vorschnellen Trennungen zum Jahreswechsel.
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Alle Pressemitteilungen finden Sie unter "Meinungen".
Fokusartikel:
EP-Fragebogen
Bei ISUV - im Fokus des Interesses
Von: Michael Salchow
Am: 07.08.2008 [21:05 UTC]
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Sicher hat das Europäische Parlament in Strassburg die "Fragebogenaktion zur Erfassung von Fällen, bei denen Elternteile von ihren Kindern nach Trennung oder Scheidung getrennt sind" zunächst einmal auf den 31.07.2008 begrenzt - sozusagen einen Redaktionsschluß gesetzt !
Aber - das Thema ist doch von bleibendem Interesse und so hat sich der Verband entschlossen, diesen Fragebogen nicht etwa abzusetzen, sondern - zB über die Bezirks- und Kontaktstellen,
oder auch hier online, http://www.isuv.de/img/isuv/umfrage_ep07.pdf
weiter anzubieten.
Ergebnisse, die nach dem "Redaktionsschluß" hereinkommen, wird die Bundesgeschäftsstelle sammeln und, wir denken, etwa zum Jahresende dem EP nachträglich vorlegen.
Man kann sich doch kaum vorstellen, daß die Volksvertreter solche Beiträge ignorieren, auch wenn sie mal nicht in der gesetzten Frist vorgelegt werden, aber von Mißständen deutlich Zeugnis ablegen !
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„Ein volljähriges Kind kann ganz schön tief fallen.“
Der Artikel basiert auf einem Vortrag von Familienrichter Otto Just zum Thema: Kindesunterhalt volljähriger Kinder
Von: Josef Linsler
Am: 08.09.2006 [09:45 UTC]
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Als Maxime hob Just hervor: Beim Unterhalt für volljährige Kinder handelt es sich meist um Einzelfallentscheidungen, also um Urteile, die für den spezifischen Fall gestrickt wurden.
Strukturen des „Volljährigenunterhalts“ sind:
Wird ein Kind 18 Jahre, also volljährig, ist grundsätzlich zu beachten:
- Es tritt ein Parteiwechsel ein, d. h. das Kind muss/kann selbst klagen.
- Möglicherweise wechselt dann auch der Gerichtsort.
- Möglicherweise muss das Kind den Titel auf seinen Namen umschreiben lassen.
- Beachten müssen volljährige Kinder, dass ihre Unterhaltsansprüche hinter denen ihrer minderjährigen Geschwister stehen.
- Auch der Unterhaltsanspruch der Mutter geht ihrem Unterhaltsanspruch vor.
„Ein volljähriges Kind kann also unterhaltsrechtlich gesehen ganz schön tief fallen.“, hob Familienrichter Otto Just hervor.
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Familiensplitting statt Ehegattensplitting
Von: Josef
Am: 03.09.2006 [16:40 UTC]
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Der Familienforscher Hans Bertram hat die Bundesregierung aufgefordert, das Ehegatten-Splitting durch ein Familiensplitting zu ersetzen, bei dem der Umfang des Steuernachlasses von der Kinderzahl abhängt. Dies ist schon seit Jahren eine zentrale Forderung unseres Verbandes.
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Alle Fokusartikel finden Sie unter "Fokusartikel".
Brennpunkte:
Der „besondere Schutz der staatlichen Ordnung“ für eine Familie
Von: Michael Salchow
Am: 21.06.2008 [16:45 UTC]
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Das Grundgesetz kennen Sie doch alle - s. Kasten – wissen Sie aber auch, wie die Wirklichkeit in einem besonderen Fall aussehen kann ?
„Ich bin heute um die vierzig, geschieden seit 1999, und alleinerziehend“, berichtet Christina G., „– ich bin seit frühester Jugend zuckerkrank und habe zwei Kinder – Max (geboren 1991) und Felica (geboren 2000).
Der Vater von Max hat sich seit der Scheidung nicht mehr für ihn interessiert, Felica entstammt einer nichtehelichen Beziehung.
Beide Kinder sind krank – Max leidet seit seiner Geburt an einer motorischen Fehlentwicklung – die Ärzte bezeichnen sie als Cerebralparese – er wird regelmäßig untersucht, es gibt einen Förderplan.
Felica ist taub – das wurde 2001 festgestellt – und hat dadurch Verhaltensauffälligkeiten entwickelt, mit deren therapeutischer Behandlung nach einer Operation begonnen wurde.
Ich weiß, daß diese Startbedingungen für unsere Familie schon nicht die besten waren – also habe ich mich mit der Bitte um Rat und Hilfe an das Jugendamt gewendet.
Was ich in den Jahren danach erlebte, ist Stoff für einen Psycho-Thriller.
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Problemlösung im ISUV-Forum: Freistellung vom Kindesunterhalt
Von: Josef Linsler
Am: 07.09.2006 [22:41 UTC]
(6255 Zugriffe)
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Frage: Ich lebe inzwischen schon 10 Jahre getrennt von meiner Exfrau und bin seit drei Jahren auch geschieden. Unsere beiden Kinder sind von Anfang an bei mir geblieben. Bei der Scheidungsvereinbarung vorm Notar habe ich die Exfrau vom Kindesunterhalt freigestellt, da sie sonst Ehegattenunterhalt eingeklagt hätte. Ich muss dazu auch sagen, dass ich auf das Geld der Ex nicht angewiesen war und mit meinen Kindern gut über die Runden kam. Nun versucht sie das ältere Kind zu sich zu holen und erwartet dann von mir, dass ich vollen Kinderunterhalt für ihn zahle, sie allerdings weiterhin für das jüngere Kind keinen Unterhalt zahlen möchte. Nun meine Frage, ist es eigentlich rechtens, dass ich sie vom Kindesunterhalt freigestellt habe, da ich schon mehrmals gelesen habe, dass ich nicht auf den Kindesunterhalt der Kinder verzichten darf, da dieser ja den Kindern zusteht. Es tut mir schon ein wenig weh, dass ich 10 Jahre alleine für die Kinder aufgekommen bin und sie jetzt, nachdem sie sich mit ihrem Lebensgefährten ein Haus gekauft hat, sich auf eines ihrer Kinder besinnt und Kindesunterhalt einfordert.
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Gesetzesänderung bei Prozesskostenhilfe geplant
Von: Josef Linsler
Am: 03.09.2006 [16:47 UTC]
(5405 Zugriffe)
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Einig sind sich alle Länder, es muss gespart werden, auch bei der Prozesskostenhilfe. Diesem Ziel folgend beschloss der Bundesrat am 19. Mai eine Reform der Prozesskostenbeihilfe. Hinter der Initiative stehen die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen, die dortigen Justizminister Ulrich Goll (FDP) und Elisabeth Heister-Neumann (CDU). Übereinstimmend äußern beide, man wolle den „besorgniserregenden Anstieg“ der Ausgaben der Länder stoppen. So waren in den letzten acht Jahren die Kosten der Prozesskostenhilfe um 40 Prozent angestiegen. Kostentreiber waren hauptsächlich familienrechtliche Verfahren, Scheidungen. Darin stimmen ihnen alle Justizminister der Länder zu, jedoch uneinig ist man darüber, wieviel eingespart werden soll.
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