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Wehrpflicht nur für Männer rechtens |
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Gleichbehandlung der Geschlechter nicht verletzt. Die nur für Männer geltende Wehrpflicht in Deutschland ist offensichtlich mit EU-Recht vereinbar. Diese nationale Regelung werde nicht von den EU-Vorschriften über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen erfasst und stehe somit nicht dem Gemeinschaftsrecht entgegen, erklärte EU-Generalanwältin Christine Stix-Hackl am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Sie empfahl dem Gerichtshof, ein entsprechendes Begehren des deutschen Jurastudenten Alexander Dory abzuweisen.
Dory hatte bei dem für seine Einberufung zuständigen Kreiswehrersatzamt Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) den Antrag gestellt, ihn von der Wehrpflicht zu befreien. Zur Begründung führte er an, das deutsche Wehrpflichtgesetz verstoße nach der Entscheidung zum Waffendienst auch für Frauen gegen Gemeinschaftsrecht. Wegen dieses Urteils gebe es keine sachlichen Gründe mehr, die einen Ausschluss von Frauen von der Wehrpflicht aus geschlechtsspezifischen Gründen rechtfertigen könnten.
Der Antrag wurde vom Kreiswehrersatzamt zunächst abgelehnt. Dory klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Dieser solle entscheiden, ob eine auf Männer beschränkte nationale Wehrpflicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof zwar nicht bindend. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof aber der entsprechenden Empfehlung.
Quelle: N24.de
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